Schüler entschuldigen.
Einfach. Schnell. Unkompliziert
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Damit Ihr Kind korrekt entschuldigt ist, beachten Sie bitte
die folgenden Informationen und Abläufe.
So entschuldigen Sie Ihr Kind richtig
Bitte nutzen Sie ausschließlich die folgenden Wege, um Ihr Kind bei Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen zu entschuldigen.
1. Fristen beachten
Die Entschuldigung muss am ersten Fehltag bis spätestens 07:20 Uhr bei der Schule eingegangen sein.
Bei späterer Meldung gilt das Fehlen zunächst als unentschuldigt.
2. Entschuldigung einreichen
Senden Sie eine schriftliche Entschuldigung über einen der vier Kommunikationswege (mit Anhang des Sorgeberechtigten/ärztlichen Attestes) an die Schule.
Bitte immer den vollen Namen, das Datum und die Klasse Ihres Kindes angeben.
3. Kontrolle
Kontrollieren Sie nach drei Werktagen, ob die Entschuldigung eingetragen wurde. Bei längerer Abwesenheit (ab dem dritten Tage) muss ein Attest nachgereicht werden.
Bitte immer den vollen Namen, das Datum und die Klasse Ihres Kindes angeben.
Entschuldigungsmöglichkeiten im Überblickbis 07:20 Uhr abmelden
Telefonisch im Sekretariat
+49 36601 82818
In der Schul-App
Attest zwingend erforderlich
per Kontaktformular
direkt an das Sekretariat
Entschuldigung einreichen:
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Die Entschuldigung wird direkt an das Sekretariat übermittelt.
Akzeptierte Gründe für eine Entschuldigung
Krankheit
ärztliche Atteste
Behördengänge
familiäre Gründe
religiöse Feiertage
Hinweis: Urlaub und private Termine können bei der Schulleitung im äußersten Einzelfall beantragt werden.
Wichtige Hinweise
Unentschuldigte Fehlzeiten werden gemäß § 24 ThürSchulO dokumentiert und können schulrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen werden die Eltern schriftlich informiert und ggf. das Jugendamt eingeschaltet.
Bitte bewahren Sie eine Kopie Ihrer Entschuldigung für Ihre Unterlagen auf.
Fragen?
Weitere Informationen finden Sie im FAQ-Bereich oder sprechen Sie uns gern an.
Häufige Fragen
Kann ich mein Kind auch für einzelne Stunden entschuldigen?
Ja. Eine Entschuldigung kann auch für einzelne Unterrichtsstunden erfolgen, sofern hierfür ein nachvollziehbarer und wichtiger Grund vorliegt. Die Schule ist hierüber möglichst frühzeitig zu informieren. Grundlage hierfür sind die Regelungen zur Schulbesuchspflicht gemäß § 24 ThürSchulO.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Wird eine Fehlzeit nicht fristgerecht entschuldigt, gilt diese zunächst als unentschuldigt. Die Schule kann die Fehlzeit entsprechend dokumentieren und schulrechtlich berücksichtigen. Eine nachträgliche Entschuldigung kann im Einzelfall geprüft werden.
Muss ich bei jedem Fehltag eine neue Mail schreiben?
Grundsätzlich sollte die Schule über die Dauer der Erkrankung informiert werden. Bei mehrtägigen Fehlzeiten genügt in der Regel eine Mitteilung, sofern die voraussichtliche Dauer angegeben wurde. Änderungen oder Verlängerungen sollten der Schule unverzüglich mitgeteilt werden.
Was ist bei Klassenarbeiten oder Prüfungen?
Kann eine Klassenarbeit, Prüfung oder Leistungsfeststellung krankheitsbedingt nicht wahrgenommen werden, ist die Schule unverzüglich zu informieren. In bestimmten Fällen kann die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt werden. Über Nachschreibetermine entscheidet die Schule nach den geltenden schulrechtlichen Vorgaben.
Kann die Schule ein medizinisches Attest verlangen?
Ja. Die Schule kann in begründeten Fällen die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen, insbesondere bei auffälligen Fehlzeiten, versäumten Leistungsnachweisen oder wiederholten Erkrankungen. Die Grundlage hierfür ergibt sich aus den Regelungen der Thüringer Schulordnung.
Ich Fach Sport ist eine ausschließlich ein ärztliches Attest nötig.
Muss ich mein Kind im Sekretariat und beim Klassenlehrer abmelden?
Die konkrete Vorgehensweise richtet sich an den Klassenlehrer über die zuständige Dienstmail, welche im Hausaufgabenheft zu finden ist.
Muss ich für jede Entschuldigung zum Arzt?
Nein. Nicht jede Erkrankung erfordert automatisch ein ärztliches Attest. Eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten ist grundsätzlich ausreichend, sofern die Schule nicht ausdrücklich ein Attest verlangt.
Reicht ein einzelner Anruf im Sekretariat?
Ein telefonischer Hinweis dient in der Regel zunächst der Information über das Fehlen. Zusätzlich ist der Schule eine schriftliche Entschuldigung oder eine Mitteilung in digitaler Form vorzulegen.
Gemeinsam für einen geregelten Schulalltag.
Ihre Mithilfe sorgt für Transparenz, Erziehung und die bestmögliche
Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler.
